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   BGH, 07.11.1978 - X ZR 8/76   

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https://dejure.org/1978,7620
BGH, 07.11.1978 - X ZR 8/76 (https://dejure.org/1978,7620)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1978 - X ZR 8/76 (https://dejure.org/1978,7620)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1978 - X ZR 8/76 (https://dejure.org/1978,7620)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Patent über elektrisch isolierendes Verbindungsstück für den Rohrleitungsanschluss von gasbeheizten Geräten - Schutzfähigkeit eines Patents - Gegenstand einer Patentlehre - Beschränkung eines Patents - Mischform von Sachpatent und Verfahrenspatent - Nachweis eines ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.05.1956 - I ZR 43/55

    Selbstbeschränkung des Patentinhabers im Nichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 07.11.1978 - X ZR 8/76
    Der von den Beklagten im Berufungsverfahren verteidigte und gemäß den vorstehenden Darlegungen klargestellte Gegenstand des Streitpatents stellt gegenüber der erteilten Fassung des Anspruchs 1 eine von der Rechtsprechung als zulässig erachtete Beschränkung dar (BGH GRUR 1967, 585, 586 - Faltenrohre I); bei der Prüfung der Patentfähigkeit ist deshalb von dieser eingeschränkten Fassung des Anspruchs auszugehen (BGHZ 21, 8, 10 - Spritzgußmaschine I; BGH GRUR 1960, 542, 543 - Flugzeugbetankung I).
  • BGH, 21.02.1967 - Ia ZR 67/64

    Nichtigerklärung eines Patents - Patentfähigkeit eines Streitpatents - Neuheit

    Auszug aus BGH, 07.11.1978 - X ZR 8/76
    Der von den Beklagten im Berufungsverfahren verteidigte und gemäß den vorstehenden Darlegungen klargestellte Gegenstand des Streitpatents stellt gegenüber der erteilten Fassung des Anspruchs 1 eine von der Rechtsprechung als zulässig erachtete Beschränkung dar (BGH GRUR 1967, 585, 586 - Faltenrohre I); bei der Prüfung der Patentfähigkeit ist deshalb von dieser eingeschränkten Fassung des Anspruchs auszugehen (BGHZ 21, 8, 10 - Spritzgußmaschine I; BGH GRUR 1960, 542, 543 - Flugzeugbetankung I).
  • BGH, 14.06.1960 - I ZR 116/58
    Auszug aus BGH, 07.11.1978 - X ZR 8/76
    Kann aber den Besonderheiten einer Erfindung, wie der vorliegenden, nur auf diese Weise Rechnung getragen werden, so kann eine solche Mischform von Sach- und Verfahrenspatent ausnahmsweise hingenommen werden (vgl. BGH GRUR 1960, 483 - Polsterformkörper).
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